Testament und Erbvertrag
Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen sowie verständliche Einordnung bestehender Regelungen.
Lemsahler Landstraße 193a, 22397 Hamburg
Unterstützung bei Testament, Pflichtteil, Erbschein, Erbengemeinschaft und Nachlassabwicklung – persönlich durch Rechtsanwältin Kerstin Bischoff.
„Ein Erbfall betrifft nicht nur Vermögenswerte. Häufig müssen innerhalb kurzer Zeit rechtlich und persönlich weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Ich ordne Ihre Situation verständlich ein, prüfe Ihre Ansprüche und entwickle mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.“

„Nach einem Todesfall ist häufig zunächst unklar, wer Erbe geworden ist, welche Bedeutung ein vorhandenes Testament hat und ob kurzfristig Maßnahmen erforderlich sind. Auch Bankkonten, Immobilien, Verträge, Schulden und frühere Schenkungen können für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sein.“
Erbrechtliche Situation prüfen lassenGestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen sowie verständliche Einordnung bestehender Regelungen.
Prüfung, Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Unterstützung bei der Klärung der Erbenstellung sowie bei der Beantragung oder Abwehr eines Erbscheins.
Beratung bei Auskunft, Verwaltung, Verwertung und Auseinandersetzung eines gemeinschaftlichen Nachlasses.
Durchsetzung und Erfüllung erbrechtlicher Auskunftsansprüche sowie Prüfung privater und notarieller Nachlassverzeichnisse.
Prüfung der Auswirkungen früherer Schenkungen, Grundstücksübertragungen und sonstiger Zuwendungen auf Erb- und Pflichtteilsansprüche.
Beratung zu Aufgaben, Befugnissen und Pflichten von Testamentsvollstreckern sowie zu den Rechten der Erben und Vermächtnisnehmer.
Rechtliche Einordnung bei überschuldetem oder unübersichtlichem Nachlass unter besonderer Beachtung der kurzen Ausschlagungsfrist.
„Unklare Formulierungen, nicht bedachte Pflichtteilsrechte oder ungeeignete Regelungen für Immobilien und Erbengemeinschaften können später erhebliche Konflikte verursachen. Eine sorgfältige Gestaltung berücksichtigt nicht nur die gewünschte Vermögensverteilung, sondern auch die konkrete familiäre und wirtschaftliche Situation.“
Der Termin kann online, telefonisch oder per E-Mail angefragt werden.
Vorhandene Testamente, Erbverträge, Schreiben, Nachlassunterlagen und sonstige relevante Dokumente werden gemeinsam eingeordnet.
Die rechtlichen Möglichkeiten, Risiken, sinnvollen Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten werden verständlich besprochen.
„Die Anfrage wird von der Kanzlei geprüft. Ein über das Buchungssystem ausgewählter Termin wird erst durch die Bestätigung der Kanzlei verbindlich.“

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht – Erbrecht als Tätigkeitsschwerpunkt
„Ich bin seit 1996 als Rechtsanwältin im Hamburger Alstertal tätig. Neben dem Familien- und Betreuungsrecht gehört das Erbrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten meiner Kanzlei. Ich bearbeite jedes Mandat persönlich – von der ersten rechtlichen Einschätzung über außergerichtliche Verhandlungen bis zur gerichtlichen Vertretung.“
Die Kanzlei befindet sich in Hamburg-Lemsahl und ist insbesondere aus dem Alstertal, Duvenstedt, Poppenbüttel, Volksdorf, Sasel, Bergstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Norderstedt, Ahrensburg, Ammersbek und dem Hamburger Norden gut erreichbar.
Die Terminvereinbarung läuft über das Buchungssystem der Kanzlei. Dort wählen Sie Tag und Uhrzeit, geben Ihre Kontaktdaten sowie Ihr Anliegen an – als Rechtsbereich wählen Sie bitte „Erbrecht“. Danach stehen im Feld „Thema“ die erbrechtlichen Punkte wie Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft zur Auswahl. Ihre Anfrage wird von der Kanzlei geprüft und ist erst nach unserer Bestätigung verbindlich.
Dieser Inhalt wird erst geladen, wenn Sie der entsprechenden Datenverarbeitung zustimmen. Anbieter: Kanzlei Bischoff, kanzlei-bischoff-hamburg.de.
Für das Erstgespräch ist regelmäßig rund eine Stunde vorgesehen.
Testament oder Erbvertrag, Schreiben von Gerichten, Banken oder Miterben sowie Unterlagen zum Nachlass.
Alle Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
„In einem persönlichen Gespräch ordne ich Ihre Situation rechtlich ein und bespreche mit Ihnen die sinnvollen nächsten Schritte.“
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