Erbrecht in Hamburg

Erbrecht in Hamburg – persönlich beraten und rechtlich klar begleitet

Unterstützung bei Testament, Pflichtteil, Erbschein, Erbengemeinschaft und Nachlassabwicklung – persönlich durch Rechtsanwältin Kerstin Bischoff.

„Ein Erbfall betrifft nicht nur Vermögenswerte. Häufig müssen innerhalb kurzer Zeit rechtlich und persönlich weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Ich ordne Ihre Situation verständlich ein, prüfe Ihre Ansprüche und entwickle mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.“

  • Persönliche Mandatsbearbeitung
  • Seit 1996 im Alstertal
  • Beratung und Vertretung aus einer Hand
Ruhiger Besprechungsbereich der Kanzlei Bischoff in Hamburg-Lemsahl
Nach einem Todesfall

Was nach einem Todesfall zunächst zu klären ist

„Nach einem Todesfall ist häufig zunächst unklar, wer Erbe geworden ist, welche Bedeutung ein vorhandenes Testament hat und ob kurzfristig Maßnahmen erforderlich sind. Auch Bankkonten, Immobilien, Verträge, Schulden und frühere Schenkungen können für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sein.“

Erbrechtliche Situation prüfen lassen
  • Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
  • Wer kommt als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe in Betracht?
  • Bestehen Pflichtteilsansprüche?
  • Ist der Nachlass möglicherweise überschuldet?
  • Muss eine Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeschlagen werden?
  • Gehören Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen zum Nachlass?
  • Bestehen Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft?
  • Sind frühere Schenkungen zu berücksichtigen?
Wobei ich Sie unterstütze

Erbrechtliche Beratung mit Blick auf Ihre persönliche Situation

Testament und Erbvertrag

Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen sowie verständliche Einordnung bestehender Regelungen.

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung

Prüfung, Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Erbschein und gesetzliche Erbfolge

Unterstützung bei der Klärung der Erbenstellung sowie bei der Beantragung oder Abwehr eines Erbscheins.

Erbengemeinschaft

Beratung bei Auskunft, Verwaltung, Verwertung und Auseinandersetzung eines gemeinschaftlichen Nachlasses.

Nachlassverzeichnis und Auskunft

Durchsetzung und Erfüllung erbrechtlicher Auskunftsansprüche sowie Prüfung privater und notarieller Nachlassverzeichnisse.

Schenkungen und lebzeitige Übertragungen

Prüfung der Auswirkungen früherer Schenkungen, Grundstücksübertragungen und sonstiger Zuwendungen auf Erb- und Pflichtteilsansprüche.

Testamentsvollstreckung

Beratung zu Aufgaben, Befugnissen und Pflichten von Testamentsvollstreckern sowie zu den Rechten der Erben und Vermächtnisnehmer.

Erbausschlagung

Rechtliche Einordnung bei überschuldetem oder unübersichtlichem Nachlass unter besonderer Beachtung der kurzen Ausschlagungsfrist.

Testament und Vorsorge

Ein Testament sollte nicht nur wirksam sein, sondern auch praktisch funktionieren

„Unklare Formulierungen, nicht bedachte Pflichtteilsrechte oder ungeeignete Regelungen für Immobilien und Erbengemeinschaften können später erhebliche Konflikte verursachen. Eine sorgfältige Gestaltung berücksichtigt nicht nur die gewünschte Vermögensverteilung, sondern auch die konkrete familiäre und wirtschaftliche Situation.“

  • Absicherung des Ehepartners
  • gerechte Berücksichtigung von Kindern
  • Patchwork-Familien
  • Immobilienvermögen
  • Vermächtnisse und Auflagen
  • Testamentsvollstreckung
  • minderjährige oder unterstützungsbedürftige Erben
  • Vermeidung späterer Streitigkeiten
Ablauf der Beratung

In drei Schritten zu einer klaren rechtlichen Einschätzung

  1. Schritt 1

    Termin vereinbaren

    Der Termin kann online, telefonisch oder per E-Mail angefragt werden.

  2. Schritt 2

    Unterlagen und Situation besprechen

    Vorhandene Testamente, Erbverträge, Schreiben, Nachlassunterlagen und sonstige relevante Dokumente werden gemeinsam eingeordnet.

  3. Schritt 3

    Vorgehen festlegen

    Die rechtlichen Möglichkeiten, Risiken, sinnvollen Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten werden verständlich besprochen.

„Die Anfrage wird von der Kanzlei geprüft. Ein über das Buchungssystem ausgewählter Termin wird erst durch die Bestätigung der Kanzlei verbindlich.“

Porträt von Rechtsanwältin Kerstin Bischoff
Die Kanzlei

Persönliche Beratung durch Rechtsanwältin Kerstin Bischoff

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht – Erbrecht als Tätigkeitsschwerpunkt

„Ich bin seit 1996 als Rechtsanwältin im Hamburger Alstertal tätig. Neben dem Familien- und Betreuungsrecht gehört das Erbrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten meiner Kanzlei. Ich bearbeite jedes Mandat persönlich – von der ersten rechtlichen Einschätzung über außergerichtliche Verhandlungen bis zur gerichtlichen Vertretung.“

Standort und Erreichbarkeit

Die Kanzlei befindet sich in Hamburg-Lemsahl und ist insbesondere aus dem Alstertal, Duvenstedt, Poppenbüttel, Volksdorf, Sasel, Bergstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Norderstedt, Ahrensburg, Ammersbek und dem Hamburger Norden gut erreichbar.

Termin

Beratungstermin im Erbrecht vereinbaren

Die Terminvereinbarung läuft über das Buchungssystem der Kanzlei. Dort wählen Sie Tag und Uhrzeit, geben Ihre Kontaktdaten sowie Ihr Anliegen an – als Rechtsbereich wählen Sie bitte „Erbrecht“. Danach stehen im Feld „Thema“ die erbrechtlichen Punkte wie Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft zur Auswahl. Ihre Anfrage wird von der Kanzlei geprüft und ist erst nach unserer Bestätigung verbindlich.

Terminbuchung der Kanzlei Bischoff

Dieser Inhalt wird erst geladen, wenn Sie der entsprechenden Datenverarbeitung zustimmen. Anbieter: Kanzlei Bischoff, kanzlei-bischoff-hamburg.de.

Termin in neuem Fenster buchen

Gesprächsdauer

Für das Erstgespräch ist regelmäßig rund eine Stunde vorgesehen.

Was mitzubringen ist

Testament oder Erbvertrag, Schreiben von Gerichten, Banken oder Miterben sowie Unterlagen zum Nachlass.

Vertraulichkeit

Alle Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Kontakt

Sie möchten Ihre erbrechtliche Situation klären?

„In einem persönlichen Gespräch ordne ich Ihre Situation rechtlich ein und bespreche mit Ihnen die sinnvollen nächsten Schritte.“

Kanzleianschrift

Rechtsanwältin Kerstin Bischoff
Fachanwältin für Familienrecht
Lemsahler Landstraße 193a
22397 Hamburg
Telefon: 040 60849849
Telefax: 040 60849848
E-Mail: kanzlei-bischoff@email.de

Karte von Google Maps

Dieser Inhalt wird erst geladen, wenn Sie der entsprechenden Datenverarbeitung zustimmen. Anbieter: Google Ireland Limited / Google LLC.

Route planen (externer Link)